Meldungen für Beherbergungssteuer ab 1. Dezember möglich: Chemnitz bereitet sich auf neue Regelungen vor

Meldungen für Beherbergungssteuer ab 1. Dezember möglich: Chemnitz bereitet sich auf neue Regelungen vor

Ab dem 1. Dezember können Beherbergungseinrichtungen in Chemnitz ihre Meldungen für die ab dem 1. Januar 2024 geltende Beherbergungssteuer einreichen. Betreiber*Innen sind verpflichtet, ihren Beherbergungsbetrieb bis spätestens 31. Januar 2024 dem Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz mitzuteilen. Dies kann ab dem 1. Dezember online über das Portal Amt24 unter www.amt24.sachsen.de erfolgen. Alternativ stehen die entsprechenden Formulare im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz unter http://www.chemnitz.de/dienstleistungsportal zur Verfügung.

Die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in Chemnitz wurde vom Stadtrat im März 2023 beschlossen und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Beherbergungseinrichtungen umfassen Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte, Campingplätze sowie Wohnmobilstandplätze mit besonderen Sanitärräumen. Möblierte Wohnräume, die auf Buchungsportalen angeboten werden, zählen ebenfalls dazu.

Häufig gestellte Fragen sind unter http://www.chemnitz.de/dienstleistungsportal aufgeführt. Weitere Fragen können direkt an beherbergungsteuer@stadt-chemnitz.de gesendet werden.

Eine Telefon-Hotline ist vom 1. Dezember 2023 bis 29. Februar 2024 unter 0371 488 2242 eingerichtet.

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