Informationen zur Mehrwegpflicht

Informationen zur Mehrwegpflicht

Seit dem 1. Januar 2023 besteht die Pflicht zum Angebot von Mehrwegalternativen in Bezug auf Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher für Letztvertreiber und Befüller. Das Umweltamt informiert nun auf einer eigenen Website zum Thema und stellt damit wichtige Informationen für Jedermann, wie z. B. zu Ausnahmeregelungen, auf einem Blick zur Verfügung.

Die Website ist unter www.chemnitz.de/mehrwegpflicht abrufbar. Sollten Sie weitere Fragen zur Mehrwegpflicht haben können Sie sich gern an das Umweltamt, Untere Abfallbehörde, unter folgenden Kontaktdaten wenden.

Telefon: 0371 488-3651
E-Mail: umweltamt.abfall@stadt-chemnitz.de

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