Neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen

Staatsregierung beschließt neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen

Das Kabinett hat eine neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese wird am 8. November in Kraft treten und bis einschließlich 25. November 2021 gelten.
Anpassungen wurden an den Bestimmungen in der Vorwarn- und Überlastungsstufe vorgenommen.
In der Vorwarnstufe reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch.

Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz:
täglich aktualisierte Informationen erhalten Chemnitzerinnen und Chemnitzer über das Bürgertelefon 0371 488-5321 und auf www.chemnitz.de.

Sächsisches Sozialministerium: 
Bürgertelefon 0351 564-55855 und im Internet

Robert-Koch-Institut:
www.rki.de

PDF der Sächsischen Corona Verordnung zum Download:
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