Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen entfallen ab dem 4. März auch Einschränkungen für unsere Gastronomen in der Innenstadt. Besucher von gastronomischen Einrichtungen und Bars benötigen für den Zutritt nun einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet). Außerdem entfallen für die Gastronomen die bisher eingeschränkten Öffnungszeiten. Und noch eine gute Nachricht: Die Quadratmeter-basierte Begrenzung der Kundenzahl im Einzelhandel wird aufgehoben.
Foto: Ernesto Uhlmann