Hinweise zur Schließung von privaten und öffentlichen Einrichtungen in Sachsen
Fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen sowie Veranstaltungen werden vom Freistatte Sachsen per Allgemeinverfügung geschlossen bzw. untersagt.
Gültig ist diese Verfügung des Gesundheitsministeriums ab 19. März 2020, um 0:00 Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020.
Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren.
Welche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen werden und welche weiterhin geöffnet bleiben, kannst Du jetzt hier nachlesen.
Weitere Hinweise zur Eindämmung des Coronavirus
Alle weiteren Details zu den Einrichtungen deiner Stadt sowie Kitas, Schulen, dem Rathaus, Klinken u.v.m. findest du hier.